Arbeitssicherheit
Auf einen Blick
Ziel: Gesundheit und Sicherheit für alle Beschäftigten sicherstellen
- Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ASiG, ArbStättV
- Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe und gemeinsame Verantwortung
- Besonders relevant bei beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Strukturelle Voraussetzungen & Zuständigkeiten
- Klare Vorgaben & konsequente Umsetzung durch Unternehmensleitung
- Mitwirkung aller Mitarbeitenden erforderlich
- In WfbM: Kooperation von LAG WfbM, BAG WfbM & BGW (gesetzl. Unfallversicherung)
Praxisbeispiele zur Umsetzung
- integra MENSCH: Gefährdungsbeurteilung wird gemeinsam mit Betrieb erstellt und regelmäßig überprüft, Durchführung digitaler Sicherheitsunterweisungen mit mobilen Endgeräten am Arbeitsplatz
- Hamburger Arbeitsassistenz: Unterweisung bei jedem Wechsel, Gefährdungsanalyse mit Betrieb
- Access gGmbH: Capito-Videos & barrierefreie Schulungen, Bildungs- und Projekttage, gemeinsame Unterweisung zu Gefährdungen im Betrieb für Teilnehmer:innen und Jobcoaches
- Elbe-Werkstätten: Standardisierte Jahresunterweisungen
- Deutschsprachige Gemeinschaft BE: Arbeitssicherheit liegt allein beim Betrieb
- ARINET Hamburg: Regelmäßige Unterweisungen, klare vertragliche Regelungen
Kernmaßnahmen zur Arbeitssicherheit
- Regelmäßige, dokumentierte Unterweisungen (ggf. in Leichter Sprache)
- Individuelle Gefährdungsbeurteilungen vor jedem Einsatz
- Arbeitsmedizinische Vorsorge & persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Klare Zuständigkeiten & geregelte Abläufe bei Unfällen
Herausforderungen & Lösungsansätze
- Unterschiedliche Arbeitsorte erfordern flexible Sicherheitskonzepte
- Inhalte müssen verständlich & barrierefrei sein (z. B. mit Symbolen, Videos)
- Kleine Betriebe benötigen Beratung durch begleitende Dienste
- Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutz: Maßnahmen müssen abgebrochen werden
Empfehlungen aus der Praxis
- Einbindung aller Beteiligten in Sicherheitsprozesse
- Unterweisungen bei jedem Betriebs- oder Praktikumswechsel
- Sorgfältige, nachvollziehbare Dokumentation
- Anpassung von Maßnahmen an individuelle Bedürfnisse (z. B. visuelle Alarme)
- Klare Notfallpläne mit Einbindung von Durchgangsärzt:innen
Zukunft & Weiterentwicklung
- Regelmäßige Überprüfung & Anpassung der Maßnahmen
- Einsatz digitaler Medien & Leichter Sprache zur Barrierefreiheit
- Potenzial: Peer Support durch Menschen mit Behinderungen als Sicherheitsbeauftragte
Vertiefung
Einleitung
Die rechtlichen Grundlagen für Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Arbeitssicherheit ist ein zentrales Element jeder betrieblichen Organisation – besonders bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Gefahren und zielt darauf ab, die Gesundheit und Unversehrtheit aller Beschäftigten zu sichern.
Ein funktionierendes Sicherheitssystem erfordert:
- klare Vorgaben durch die Unternehmensleitung,
- deren konsequente Umsetzung,
- sowie aktive Mitwirkung aller Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer individuellen Situation.
Sicherheit am Arbeitsplatz ist damit sowohl Führungsaufgabe als auch gemeinsame Verantwortung im Betrieb.
In vielen Unternehmen ist das Sicherheitsniveau bereits hoch. Wo noch Defizite bestehen, muss das Sicherheitsmanagement gezielt weiterentwickelt werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist dabei nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern wird zunehmend auch als ethische Verantwortung verstanden. Führungskräfte stehen in der Pflicht, rechtliche Anforderungen aus Arbeitsrecht, Produkthaftung und branchenspezifischen Regelwerken umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren.
Auch wirtschaftlich lohnt sich Arbeitssicherheit: In Betrieben mit vielen Unfällen führen Schutzmaßnahmen oft zu geringeren Kosten durch Ausfälle und Folgeschäden. In sicheren Arbeitsumgebungen steht hingegen der Erhalt des erreichten Niveaus im Fokus – als Ausdruck der Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden.
Spezifische Zuständigkeiten im Bereich WfbM
In Werkstätten für behinderte Menschen ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteure entscheidend für nachhaltige Sicherheit:
- Die Landesarbeitsgemeinschaften WfbM unterstützen Werkstätten auf Landesebene bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und fördern den Erfahrungsaustausch.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM koordiniert bundesweit, entwickelt Leitlinien und Empfehlungen und stärkt so die Sicherheitsstandards.
- Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist als gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie bietet Beratung, Schulungen und Präventionsmaterialien, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen
Arbeitssicherheit in der beruflichen Teilhabe
Strukturelle Sicherstellung der Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit für Menschen mit Behinderungen wird in der Praxis durch klare Zuständigkeiten, regelmäßige Unterweisungen und individuelle Schutzmaßnahmen sichergestellt.
Beispiele aus der Praxis:
- Access – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH: Jobcoachs und Klient:innen werden gemeinsam im Betrieb unterwiesen. Die Teilnahme wird dokumentiert, Capito-Videos ergänzen die Inhalte barrierefrei. Bei Bedarf finden spezielle Schulungen (z. B. Heben/Tragen, Hygiene) statt. Auch an Bildungs- und Projekttagen wird sich mit Arbeitssicherheit auseinandergesetzt.
- ARINET Hamburg: Regelmäßige Unterweisungen erfolgen für alle Maßnahmenberei-che. Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitssicherheit findet immer am Ar-beitsplatz statt ggf. unter ein Bezug des Jobcoaches. Arbeitsunfälle sind durch klare Abläufe vertraglich geregelt.
- Dienststelle Selbstbestimmt Leben (DSL) der Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens: Die Arbeitssicherheit liegt rechtlich allein beim Betrieb. Dienste dürfen bei Verstößen intervenieren, haben aber keine direkte Durchsetzungskompetenz.
- Elbe-Werkstätten GmbH: Jährliche Grundunterweisungen und spezifische Sicherheitsunterweisungen bei jedem Betriebswechsel. Inhalte wie Fluchtwege und Ersthelfer:innen werden standardisiert vermittelt und dokumentiert.
- Hamburger Arbeitsassistenz: Standardisierte Unterweisungen bei jedem Praktikumswechsel. Gefährdungen werden gemeinsam mit dem Betrieb analysiert, die Teilnahme wird von den Klient:innen bestätigt.
- integra MENSCH: Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes regelt die Praktikums- bzw. Patenschaftsvereinbarung. Die Gefährdungsbeurteilung wird vor Tätigkeitsbeginn erstellt – durch Betrieb und Inklusionsbegleitung gemeinsam und anschließend kontinuierlich überprüft. Zusätzlich werden regelmäßig digitale Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz durchgeführt.
Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen
Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit setzen die Dienste auf folgende Bausteine:
- Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen, auch in Leichter Sprache oder mit digitalen Medien.
- Klare Verantwortlichkeiten, vertraglich geregelt zwischen Betrieb und Dienst.
- Dokumentation aller Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und medizinischer Vorsorgen.
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung, vor Arbeitsbeginn, mit regelmäßiger Aktualisierung.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, organisiert durch die begleitenden Dienste.
- Infektionsschutz bei Lebensmittelkontakt (§ 43 IfSG), organisiert durch den Inklusionsbegleiter.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA), bereitgestellt in Absprache mit dem Betrieb.
Herausforderungen und Lösungsstrategien
Die Arbeitssicherheit im Rahmen beruflicher Teilhabe bringt spezifische Herausforderungen mit sich:
- Vielfältige Arbeitsorte erfordern individuelle Unterweisungen und angepasste Sicherheitskonzepte.
- Beeinträchtigungsspezifische Anforderungen (z. B. visuelle Alarmsysteme, spezielle Meldewege) müssen berücksichtigt werden.
- Verständlichkeit der Unterweisungen: Inhalte werden bei Bedarf in Leichter Sprache, mit Symbolen oder in mehreren Etappen vermittelt.
- Kleine Betriebe verfügen oft nicht über ausreichende Ressourcen – begleitende Dienste unterstützen hier beratend.
- Rechtliche Grenzen: Werden Arbeitsschutzvorgaben nicht erfüllt, dürfen Maßnahmen nicht begonnen bzw. müssen abgebrochen werden.
Zusammenfassende Empfehlungen
- Einbindung aller Beteiligten: Klient:innen, Jobcoaches und betriebliche Ansprechpartner:innen sollten gemeinsam in Unterweisungen und Sensibilisierungen einbezogen werden.
- Individuelle Gefährdungsbeurteilungen: Diese müssen vor jedem Einsatz erstellt, regelmäßig aktualisiert und an die jeweilige Tätigkeit angepasst werden.
- Sorgfältige Dokumentation: Alle Unterweisungen, Gefährdungsanalysen und Schutzmaßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein – zur Qualitätssicherung und rechtlichen Absicherung.
- Barrierefreie Materialien: Inhalte in Leichter Sprache und ergänzende digitale Medien (z. B. Videos) verbessern Verständnis und Akzeptanz.
- Maßnahmen bei besonderen Gefährdungen: Bei gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Risiken sollte der betriebsärztliche Dienst einbezogen werden.
- Klare Abläufe im Notfall: Für Arbeits- oder Wegeunfälle müssen festgelegte Verfahrensanweisungen bestehen, regelmäßig geschult und im Notfall sofort umsetzbar sein – einschließlich Einbindung von Durchgangsärzt:innen.
- Regelmäßige Unterweisungen bei Wechseln: Wie bei der Hamburger Arbeitsassistenz, sollten bei jedem Wechsel in Betrieb oder Praktikum neue Unterweisungen erfolgen und dokumentiert werden.
- Klare Verantwortlichkeiten: Die Arbeitssicherheitsverantwortung muss vertraglich geregelt sein – wie bei integra MENSCH, wo diese zwischen WfbM und Betrieb klar aufgeteilt ist.
- Digitale Unterstützung: Der Einsatz digitaler Medien unterstützt die Vermittlung von Inhalten und erhöht die Reichweite, besonders bei dezentralen Arbeitsorten.
- Individuelle Anpassung: Sicherheitsmaßnahmen sollten an besondere Bedarfe angepasst werden – z. B. visuelle Alarme für Gehörlose oder spezielle Notfallpläne bei Epilepsie.
Ausblick und Weiterentwicklung
Die fortlaufende Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit ist notwendig, um den veränderten Bedingungen in Betrieben und den individuellen Bedarfen der Klient:innen gerecht zu werden. Zentrale Erfolgsfaktoren sind:
- Enge Zusammenarbeit zwischen Diensten, Betrieben und Klient:innen,
- regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen,
- und eine laufende Anpassung an neue Anforderungen.
Besonders wirksam sind:
- individuell angepasste Unterweisungen,
- wiederholte Schulungen,
- eine klare und vollständige Dokumentation,
- sowie digitale Formate und Leichte Sprache als Beitrag zur Barrierefreiheit.
Ein zukunftsweisender Ansatz ist es, Menschen mit Behinderungen selbst in die Rolle von Sicherheitsbeauftragten einzubeziehen – im Sinne von Peer Support. Ihre Perspektiven und Erfahrungen können ein inklusives Sicherheitskonzept wirkungsvoll ergänzen.
Literaturverzeichnis
BAG WfbM – Aktuell. (o. J.). Abgerufen 6. Juni 2025, von https://www.bagwfbm.de/
Hasenpusch, W. (2009). Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. https://doi.org/10.12850/9783874803144
Mehr Reichweite mit leicht verständlichen Texten—Capito. (2021, August 2). https://www.capito.eu/
Startseite—Bgw-online. (o. J.). Abgerufen 6. Juni 2025, von https://www.bgw-online.de/
