Hamburger Arbeitsassistenz gGmbH

Wer sind Wir?
Die Hamburger Arbeitsassistenz wurde 1992 von einer Elterninitiative gegründet mit dem Ziel, das Konzept von „Supported Employment“ / Unterstützte Beschätigung in Deutschland zu erproben und dadurch sowohl Übergänge aus der Werkstatt für behindete Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern als auch im Übergang von der Schule in den Beruf Alternativen zur WfbM zu schaffen. Nach einer dreijährigen Modellprojektphase, gefördert aus Mitteln ESF und Integrationsamt, wurden über zahlreiche innovative Projekte die Angebote der Hamburger Arbeitsassistenz weiterentwickelt.
Durch entsprechende Erweiterungen der Angebote hat sich die Hamburger Arbeitsassistenz aus einem kleinen, befristeten Projekt zu einer Einrichtung mit ca. 160 (berufs-)pädagogischen Mitarbeiter:innen weiterentwickelt.
Die Hamburger Arbeitsassistenz ist eine gemeinnützige GmbH, Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) und Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverband. Zielgruppe sind insbesondere Menschen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.
Die praktische Arbeit der beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Stabilisierung erfolgt ausschließlich in bzw mit Betrieben und Unternehmen auf dem regionalen Arbeitsmarkt in sehr unterschiedlichen Branchen / Tätigkeitsbereichen.
Seit 2000 hat die Hamburger Arbeitsassistenz ein Tochterunternehmen, die Hamburger Assistenz Dienste gGmbH. Diese Gesellschaft ist ein vom Integrationsamt anerkannter Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX), in dem ca. 50% Mitarbeiterinnen mit Behinderung beschäftigt sind in den Bereichen Caféterien, Gastro, Reinigung und Begleitungen von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen.
Was machen Wir?
Die Hamburger Arbeitsassistenz deckt unterschiedliche Angebote für Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation, der Schulbehörde und dem Integrationsamt an. Dies sind:
- Förderung der beruflichen Orientierung an den Schulen: In der Ausbildungsvorbereitung (AvDual) unterstützen wir den Übergangsprozess Schule – Beruf durch Praxiserfahrungen am Lernort Betrieb. Einbezogen sind auch junge geflüchtete Menschen. Im Netzwerk berufliche Orientierung (NbO) unterstützen wir Schülerinnen und Lehrerinnen bei der beruflichen Orientierung in den Schulabgangsklassen.
- Förderung der beruflichen Orientierung nach der Schule: Seit 2009 sind wir Träger der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 55 SGB IX) für durchschnittlich ca. 50 Personen, ferner können wir über die „Betriebliche Berufsbildung“ auch Personen unterstützen, die Anspruch auf den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben. Dies sind durchschnittlich 30 Personen.
- Übergang aus der WfbM: Für Beschäftigte im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich besteht die Möglichkeit, in die Angebote „Betriebliche Berufsbildung“ oder „Integrationspraktikum“ zu wechseln. Das „Integrationspraktikum“ basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit der Sozialbehörde auf Grundlage § 60 SGB IX („anderer Leistungsanbieter“) über 60 Beschäftigte.
- Unterstützung von Arbeitsverhältnissen: Über das Budget für Arbeit (§ 60 SGB IX) leisten wir für ca. 150 Personen Arbeitsassistenz. Als Partner im Integrationsfachdienst (IFD-Hamburg) unterstützen wir ferner ca. 25 Personen durch Berufsbegleitung und im Auftrag des Integrationsamtes (Grundlage § 185 SGB IX – Begleitende Hilfen – bzw § 55 SGB IX – Berufsbegleitung – bzw § 49 SGB IX – Jobcoaching) durchschnittlich ca. 130 Personen an ihrem Arbeitsplatz.
In einem weiteren Bereich bieten wir langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung eine Unterstützung, (wieder) Arbeit zu finden. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter nach § 45 SGB III (AVGS).
Parallel zu diesem Potpourri unterschiedlicher Leistungen führen wir innovative Projekte durch: Aktuell ist dies a) die Qualifizierung von 8 Bildungsfachkräften in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, ferner ein über die Aktion Mensch gefördertes Projekt zur Implementierung von Interessenvertretungen bei „anderen Leistungsanbietern“ und ein Projekt zur Definition von Qualitätskriterien für betriebliche Angebote nach § 60 SGB IX.
Was macht uns besonders? Was zeichnet uns aus?
Die Besonderheit der Hamburger Arbeitsassistenz besteht sicherlich darin, dass die unter-schiedlichen Angebote durch eine Abfolge von innovativen Projekten initiiert wurden und in Kopplung an sozialpolitische Herausforderungen nach und nach implementiert wurden. Die Projekte wurden dokumentiert und bestehende sozialpolitische Herausforderungen kommuniziert in enger Abstimmung mit der BAG UB auch mit (sozial-)politischen Entscheidungs-träger*innen auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Ein Hemmnis der Entwicklung war zum Beispiel die gesetzliche Bindung der Maßnahmen an die WfbM aufgrund der Werkstätten Verordnung (WVO). Über ein Modellprojekt konnte eine Betriebliche Berufsbildung in Kooperation mit den WfbM durchgeführt werden – ein „Vorläuferprojekt“ für Angebote als „anderer Leistungsanbieter“ (§ 60 SGB IX) bzw. auch Impulsgeber für die gesetzliche Normierung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 SGB IX.
Für das Angebot des „Integrationspraktikums“ (also für Personen im Arbeitsbereich der WfbM) wurde vor der gesetzlichen Normierung von § 60 SGB IX (anderer Leistungsanbieter) über mehrere Jahre eine „Improvisation“ auf einer alten gesetzlichen Grundlage § 56 SGB XII durchgeführt, Methoden des Jobcoachings entwickelt und die Vermittlungsquoten dokumentiert. Im Kontext der Angebote „Betriebliche Berufsbildung“ und „Integrationspraktikum“ war 2012 die Beteiligung der Hamburger Arbeitsassistenz an einer Arbeitsgruppe zum „Budget für Arbeit“ von der Sozialbehörde angefragt. Ergebnis war der Beschluss vom „Modellprojekt Budget für Arbeit Hamburg“ (2013-2015), welches in seiner Förderstruktur die Vorlage für das „Budget für Arbeit“ in § 61 SGB IX dargestellt hat.
Die Innovation von den unterschiedlichen Angeboten ist verbunden gewesen mit der Entwicklung neuer Methoden und Materialien für eine verbesserte Praxis und Weiterentwicklung des Konzeptes der Unterstützten Beschäftigung. Neben Fort- und Weiterbildungen (intern und extern) sind aus den Projekten heraus Handbücher veröffentlicht worden, ferner Materialien zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (kukuk), zur beruflichen Orientierung nach der Schule (bEO), Lernmaterialien für junge Frauen mit Behinderung (Talente) und für die Persönliche Zukunftsplanung (PZP) veröffentlicht worden.
Übersichten über die durchgeführten Projekte und die Veröffentlichungen befinden sich auf unserer Homepage
