Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) gründete sich 1994. Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Erfahrungen weisen überzeugend nach, dass die betriebliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sehr viel häufiger als erwartet gelingen kann, wenn die oftmals besonderen Herausforderungen beachtet werden. Zur Überwindung dieser Herausforderungen übernahm man ab Ende der 1980er Jahre in Europa das Konzept der Unterstützten Beschäftigung. Dieses war unter dem Begriff Supported Employment in den USA bereits erfolgreich erprobt.
Das Spektrum der Mitglieder der BAG UB umfasst Menschen mit Behinderungen, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände, Integrationsfachdienste, Anbieter Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter, Tages(förder)stätten, Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen sowie weitere Fachdienste zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Als Dachverband und bundesweites Netzwerk verfolgt die BAG UB das Ziel, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Dies soll die Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft sichern.
Unsere beispielhaften Aktivitäten und Ziele:
- Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie für Dienste und Fachkräfte aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe
- Herausgabe des Fachmagazins „impulse“ und Bereitstellung eines umfassenden Informationsangebots im Internet
- Weiterbildung und Qualitätssicherung durch kundenorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote zur Professionalisierung der Inklusionsarbeit
- Durch unsere Jahrestagung, Fachforen, Seminare, Vorträge und Beratungen entstehen vielfältige neue Partnerschaften und Netzwerke.
- Die BAG UB hat als bundesweite Interessenvertretung die gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste mitbewirkt (§ 192ff. SGB IX), die für Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben zuständig sind.
- Nach der gesetzlichen Einführung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX) Ende 2008 galt und gilt es, die erfolgreichen Standards der Vorläufermodelle bundesweit umzusetzen und weiterzuentwickeln.
- Unser Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Ausbildung und Arbeitsplatzsicherung zu festigen und auszubauen.
- Die BAG UB forcierte die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz (z.B. Gebärdensprachdolmetscher*innen).
- Die BAG UB setzt sich für einen Übergang aus der Schule in den Beruf ein, in welchem Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung handlungsleitend sind.
- Die BAG UB stellt Informationen und Konzepte für eine professionelle Begleitung zum Übergang aus der WfbM in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung.
- Die gesetzliche Verankerung anderer Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) ist ein wichtiger Erfolg unserer Arbeit und stärkt das Wunsch- und Wahlrecht. Die Vorreiterrolle vieler Mitglieder der BAG UB hat einen wirksamen Beitrag dazu geleistet. Zudem haben wir uns im Rahmen des Werkstattrechts für die gesetzlichen Grundlagen für das Budget für Arbeit bzw. Ausbildung eingesetzt.
- Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in der Tagesförderung haben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe,- Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Einrichtungen.
Das Besondere ist unser bundesweites Netzwerk mit Mitgliedern aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern der beruflichen Teilhabe. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung ist ein kundenorientiertes Modell, das die unterstützte Person in den Mittelpunkt stellt sowie die konkreten Bedarfe von Betrieben analysiert und gezielt berücksichtigt. Die Bausteine von Unterstützter Beschäftigung sind in den verschiedenen Bereichen der Teilhabe am Arbeitsleben vielseitig nutzbar und umfassen im Wesentlichen folgen Inhalte:
- Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben durch eine individuelle Berufs- und Zukunftsplanung auf der Basis eines differenzierten Interessen-, Fähigkeits- und Kompetenzprofils.
- Akquise von Arbeits-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- bzw. Praktikumsplätzen und Erprobung im Betrieb durch direkten Vergleich und fortlaufende „Passung“ von Anforderungen und Fähigkeiten.
- Job Coaching umfasst neben der Unterstützung am Arbeits-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Praktikumsplatz auch die Beratung bei der sozialen und langfristigen Teilhabe im Betrieb. Dies geschieht durch speziell geschulte Fachkräfte (Job Coaches), die jeweils nach Bedarf sowohl für Arbeitnehmer:innen bzw. Praktikant:innen als auch für Arbeitgeber:innen (Kolleg:innen und Vorgesetzte) zur Verfügung stehen.
- Vermittlung in ein passendes Arbeitsverhältnis und, wenn erforderlich, weiteres „Training on the Job“ durch Anleitung am Arbeitsplatz und Beratung im Betrieb.
- Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses und, wenn erforderlich, weitergehende Unterstützung sowie Krisenintervention im Betrieb.
