Integrationsfachdienst (IFD)
Auf einen Blick
Was sind Integrationsfachdienste (IFD)?
- Unterstützen Menschen mit Behinderungen bei Arbeitsplatzsuche, -sicherung und Problemlösung am Arbeitsplatz
- Zielgruppen: Menschen mit (Schwer-)Behinderung, WfbM-Beschäftigte mit Wechselwunsch, Schulabgänger:innen mit Unterstützungsbedarf
- In einigen Bundesländern auch für Menschen mit (noch) nicht anerkannter Behinderung zuständig
Strukturen und gesetzliche Grundlagen
- Gesetzliche Grundlage: §§ 185, 192 ff. SGB IX sowie §§ 27a, 28 SchwbAV
- Bundesweit eingerichtet – mind. ein IFD pro Agenturbezirk
- Zwei Funktionsbereiche:
- IFD-V (Vermittlung)
- IFD-B (Begleitung)
- Auftraggeber: Integrationsämter, Agenturen für Arbeit, Jobcenter oder Reha-Träger
Zentrale Aufgaben der IFD
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber:innen
- Erstellung individueller Fähigkeits- und Interessenprofile (z. B. Profilmethode)
- Arbeitsplatzsuche, Vorbereitung und begleitende Betreuung (z. B. Jobcoaching)
- Unterstützung bei Wiedereingliederung und psychosoziale Nachbetreuung
Kooperation und Umsetzung
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber:innen, Reha-Einrichtungen, Interessenvertretungen und weiteren Partner:innen
- Vertragsbasierte Regelung von Art, Dauer und Umfang der Unterstützung
Vertiefung
Was sind Integrationsfachdienste?
Integrationsfachdienste unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern, indem sie bei der Lösung von Problemen und dem Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz helfen. Gleichzeitig beraten und begleiten sie Menschen mit Behinderung auch bei der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.
Die Zielgruppe der IFD umfasst insbesondere:
- Menschen mit schweren Behinderungen oder gleichgestellte Personen, die einen Bedarf an arbeitsbegleitender Unterstützung haben,
- Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die mit entsprechender Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen können,
- sowie Schulabgänger:innen mit Schwerbehinderung, die für den Einstieg ins Berufsleben auf Unterstützung angewiesen sind.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die IFD in Arbeitsfeldern, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen. In einigen Regionen betreuen sie auch Menschen mit (noch) nicht anerkannter Schwerbehinderung oder Personen, die von Behinderung bedroht sind.
Strukturen und gesetzliche Grundlagen
Integrationsfachdienste sind bundesweit eingerichtet. In jedem Bezirk der Bundesagentur für Arbeit gibt es mindestens einen IFD. Ihre rechtliche Grundlage bilden §§ 185 und 192 ff. SGB IX sowie §§ 27a und 28 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
In der Praxis werden die IFD häufig in zwei Funktionsbereiche gegliedert:
- IFD – Vermittlung (IFD-V): zuständig für Beratung, Arbeitsplatzsuche und Vermittlung,
- IFD – Begleitung (IFD-B): zuständig für arbeitsbegleitende Unterstützung und Stabilisierung.
In einigen Bundesländern übernehmen die IFD ausschließlich begleitende Aufgaben. Zudem gibt es spezialisierte Dienste für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung.
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der zuständigen Integrationsämter, Agenturen für Arbeit, ggf. Jobcenter oder anderer Rehabilitationsträger. Die Verantwortung für die Durchführung der Leistungen liegt beim jeweiligen Träger der Maßnahme.
Aufgaben der IFD
Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind vielfältig und umfassen unter anderem:
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber:innen,
- Erstellung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils (z. B. mit der Profilmethode),
- Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Vorbereitung auf einen konkreten Arbeitsplatz, inklusive begleitender Betreuung (z. B. Jobcoaching),
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit,
- Sensibilisierung von Vorgesetzten und Kolleg:innen im betrieblichen Umfeld für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung,
- Nachbetreuung, Krisenintervention und psychosoziale Begleitung.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben arbeiten die IFD eng mit Auftraggeber:innen, Arbeitgeber:innen, betrieblichen Interessenvertretungen, Rehabilitationseinrichtungen und ggf. weiteren externen Partner:innen zusammen. Art, Umfang und Dauer der Unterstützung sowie die Vergütung werden vertraglich festgelegt.
Literaturverzeichnis
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). (2025). Betreuen, begleiten und unterstützen: Das Dienstleistungsangebot der Integrationsfachdienste.
Bundesagentur für Arbeit. (2025). Der Integrationsfachdienst.
REHADAT. (2018). Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Integrationsfachdienst (IFD).
