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Schräg aufgenommene moderne Hängebrücke mit zahlreichen Tragseilen, die über einen breiten Fluss oder Talspalt führt. Rechts stehen zwei hohe Pylone, links ragen Blätter eines Baums ins Bild. Der Himmel ist leicht bewölkt.

Unterstützte Beschäftigung

Auf einen Blick

Ziel: Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen 

  • Qualifizierung & Beschäftigung mit individueller Unterstützung
  • Fokus auf bezahlte Arbeit und langfristige Integration
  • Unterstützung so lange wie nötig – nicht zeitlich begrenzt

Zielgruppe & Grundprinzipien

  • Alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig von Art/Schwere
  • Passgenaue Arbeitsplätze statt standardisierter Lösungen
  • Fokus auf Fähigkeiten, Wünsche und Potenziale

Kerninhalte des Konzepts 

  • Individuelle Berufsplanung & Arbeitsplatzsuche
  • Praktische Erprobung, Jobcoaching & Stabilisierung
  • Unterstützung auch bei Krisen & langfristiger Integration

Jobcoaching – zentrale Methode

  • Begleitung bei Einarbeitung & sozialer Integration im Betrieb
  • Ansprechpartner:in für Arbeitnehmende, Kolleg:innen & Vorgesetzte
  • Förderung von Vielfalt, Abbau von Barrieren, Schulung & Mediation

Aufgaben von Job Coaches

  • Analyse von Tätigkeiten, Fähigkeiten & Anforderungen
  • Unterstützung bei Kommunikation & sozialer Einbindung
  • Entwicklung von Einarbeitungsplänen, Anpassung des Arbeitsplatzes

Besonderheiten der Rolle

  • Vermittlung zwischen Person, Betrieb & Sozialraumakteuren
  • Umgang mit Stigmatisierung, Transparenz & Aufklärung
  • Hohe Anforderungen an Flexibilität & soziale Kompetenz

Qualifizierung im Konzept 

  • Grundsatz: Erst platzieren, dann qualifizieren
  • Lernen direkt im Betrieb, ergänzt durch Unterricht & Kompetenztrainings
  • Einbeziehung betrieblicher Bedarfe & dualer Ausbildungsprinzipien

Unterstützte Beschäftigung als Maßnahme (SGB IX) 

  • Gesetzlich geregelt in § 55 SGB IX
  • Ziel: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierung
  • Inhalte: Erprobung, Einarbeitung, berufsübergreifende Inhalte

Unterschied: Konzept vs. Maßnahme 

  • Konzept: zeitlich unbegrenzt, bedarfsorientiert
  • Maßnahme: i. d. R. auf 2 Jahre befristet (+ max. 12 Monate Verlängerung)
  • Kritik: Ausschreibungen gefährden Kontinuität & Vertrauensverhältnisse

Vertiefung

Was ist Unterstützte Beschäftigung?

Das Ende der 1970er Jahre in den USA entwickelte Konzept der Unterstützten Beschäftigung (supported employment) beeinhaltet eine Reihe an Prozessen, die das Ziel haben, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren, den Erhalt bezahlter Arbeit zu gewährleisten und sie solange es nötig ist dabei zu unterstützen. In den USA wurde das Konzept der Unterstützen Beschäftigung im Jahre 1984 zum ersten Mal gesetzlich verankert. Vier Jahre später, im Jahr 1988, gründete sich die Association of Persons in supported employment (APSE) als Dachverband. Heute trägt dieser Dachverband den Namen „Association of People Supporting Employment First.

Der Erfolg des Konzeptes führte dazu, dass es in Europa grundsätzlich zur betrieblichen Einarbeitung von Menschen mit Behinderungen genutzt wird. Seit den 1990er Jahren gibt es Unterstützte Beschäftigung daher auch in Europa. Als europäisches Netzwerk gründete sich im Jahr die European Union of supported employment (EUSE). Seit Frühling 2024 trägt dieses Netzwerk den Namen Association for supported employment Europe.

Unterstützte Beschäftigung als Konzept

Das Konzept richtet sich an alle Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art und Schwere der vorliegenden Beeinträchtigung. Das bedeutet, dass dauerhaft stark leistungsgeminderte, werkstattberechtigte und als erwerbsunfähige geltende Personen mit dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung betrieblich integriert werden können, wenn der Hilfe- und Unterstützungsbedarf im notwendigen Umfang ermittelt und gegebenenfalls auch dauerhaft geleistet wird. In seinen Urprüngen wurde das Konzept besonders für Personen mit schweren Beeinträchtigungen entwickelt. Unterstütze Beschäftigung sieht den Menschen als Ausgangpunkt. Es ist die Aufgabe der Fachkräfte im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, passgenaue (Nischen-) Arbeitsplätze ausgehend von den Fähigkeiten, Wünschen und Potentialen des Menschen mit Behinderung zu finden und zu gestalten. Als kundenorientiertes Modell steht die unterstützte Person mit ihren Fähigkeiten und Stärken im Mittelpunkt des Konzeptes. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung richtet sich daher insbesondere an Menschen, die ohne intensive individuelle Unterstützung keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden oder diesen schnell wieder verlieren würden. Diese Personen wurden in der Vergangenheit zumeist, z. B. durch Tests der Agentur für Arbeit, als „nicht vermittlungsfähig“ attribuiert. Für die Betroffenen bedeutete dies, dass sie nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden konnten und entweder in eine WfbM oder in die Erwerbsminderungsrente ausweichen mussten, obwohl das Attribut „nicht vermittlungsfähig“ eher eine Grenze des derzeitigen Unterstützungssystems als eine Eigenschaft der unterstützten Person mit Beeinträchtigung markiert.

Kerninhalte des Konzeptes Unterstütze Beschäftigung

Zu den Kerninhalten der Unterstützen Beschäftigung zählen die Vorbereitung der Adressat:innen durch individuelle Berufsplanung auf der Basis eines differenzierten Interessen-, Fähigkeits- und Kompetenzprofils, die Akquisition eines oder weiterer passender Arbeits- bzw. Praktikumsplätze, die kontinuierliche Anpassung des Arbeitsplatzes an die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderungen und umgekehrt (Prozess der Passung), die Erprobung im Betrieb, ein Jobcoaching und die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Bei Bedarf beeinhaltet das Konzept auch weitergehende Unterstützung sowie Krisenintervention für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.

Jobcoaching

Das Jobcoaching umfasst als zentraler Prozess der Unterstützten Beschäftigung sowohl die Unterstützung bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz als auch die Beratung bei der sozialen Integration im Betrieb sowie letztlich die Arbeitsplatzsicherung. Sogenannte Job Coaches, also speziell geschulte Fachkräfte, übernehmen diese Aufgabe und dienen in ihrer Rolle als Ansprechpartner:innen für Arbeitnehmer:innen und Praktikant:innen mit Behinderungen wie auch für Kolleg:innen und Vorgesetzte am Arbeitsplatz. Zudem ist es die Aufgabe der Job Coaches ihre Adressat:innen in ein passendes Arbeitsverhältnis zu vermitteln und bei Bedarf, durch Anleitung am Arbeitsplatz und Beratung im Betrieb, einen gelingenden Einstieg in das Berufleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Ein Job Coach leitet den gesamten Prozess somit ein und begleitet ihn. Dabei stehen die Jobcoaches als Fachdienst in enger Abstimmung mit den Beschäftigten, Betrieben und weiteren relevanten Akteur:innen im Sozialraum. Als Beipiele für solche Akteur:innen sind Schulen, Bildungsstätten und WfbMs zu nennen.

Job Coaching ist somit zum einen eine individuelle Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei ihrer beruflichen Entwicklung, insbesondere bei der Übernahme einer neuen Aufgabe in einem Betrieb und zum anderen eine systemische inklusionsorientierte Dienstleistung, die sich an Kolleg:innen und Vorgesetzten im Betrieb richtet. Besonders im Hinblick auf diese zweite Aufgabe ist es das Ziel, das Verständnis für Diversität im Betrieb zu fördern, Kolleg:innen Sicherheit im Umgang mit der unterstützten Person zu geben, Barrieren abzubauen und gemeinsame Problemlösungsprozesse zu initiieren und zu fördern. Hierbei ist es unerlässlich, auch die Rolle des Job Coaches gegenüber dem Betrieb zu erklären. Da die Anwesenheit des Job Coaches für die Unterstützen auch stigmatisierend sein kann, ist es wichtig, Job Coaching als bewährtes Unterstützungs- und Beratungsangebot für die unterstützten Arbeitnehmer:innen und Betriebe zu erläutern. Auch spielt Flexibilität im Hinblick auf die Anforderungen von unterschiedlichen Betriebskulturen eine wichtige Rolle. Die Arbeit als Job Coach kann daher auch als eine anspruchsvolle Tätigkeit beschrieben werden, die vielfältige kreative Rollen umfasst.

Die Aufgaben der Job Coaches umfassen die Begleitung der betrieblichen Orientierung und Einarbeitung, die Erkundung der betrieblichen Kultur und Erwartungen sowie die vertiefende Analyse des Arbeitsplatzes, der Tätigkeiten, der Potenziale und der kritischen Punkte in Arbeitsabläufen. Zudem zählen die gemeinsame Analyse und Reflexion der Kompetenzen und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation, die Ausdifferenzierung des persönlichen Fähigkeitsprofils und die Analyse der Differenzen zwischen den besagten Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen. Gleichsam fördert das Job Coaching die Übernahme der neuen betrieblichen Rolle und die Erweiterung des persönlichen Handlungsrepertoires. Das Job Coaching unterstützt die Weiterentwicklung der Selbst- und Sozialkompetenzen im betrieblichen Kontext und realisiert ggf. vertiefendes Training von Arbeitsfertigkeiten und Arbeitsgeschwindigkeit gemäß dem betrieblichen Standard unter Berücksichtigung der bevorzugten Lernwege der Arbeitnehmer:innen und des Betriebs. Außerdem umfasst Job Coaching auch die Förderung der betrieblichen Akzeptanz durch die Unterstützung der sozialen Integration im Betrieb, die Unterstützung der Kontaktaufnahme und Kontaktgestaltung zu Kolleg:innen und Vorgesetzten sowie die Identifizierung und Einbeziehung von betrieblichen Unterstützungspersonen als Mentor:innen. Hierfür stellt das Job Coaching Informationen bereit und schafft Transparenz hinsichtlich der Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten der unterstützten Person mit Behinderung. Auch die Unsicherheiten und Ängste von Kolleg:innen und Vorgesetzten müssen in diesem Kontext wahrgenommen werden. Es ist somit auch Aufgabe des Job Coachings den betrieblichen Mitarbeiter:innen, Unterstützung und Ermutigung zukommen zu lassen, gemeinsam Einarbeitungs- und Qualifizierungspläne sowie Arbeitshilfen zu entwickeln und bei Bedarf Veränderungsmöglichkeiten der Arbeitsanforderungen aufzeigen. Schließlich zählen auch die Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes, die Hilfe bei der Identifizierung von Unterstützungsmöglichkeiten, die Unterstützung bei der Beantragung und Organisation von notwendigen technischen oder personellen Hilfen, die Unterstützung bei Problemlösungen, die Mediation in Konfliktsituationen und die gemeinsame Reflexion der Arbeitssituation zu den Aufgaben des Job Coaching.

Qualifizierung im Rahmen des Konzeptes

Mit Hinblick auf die Qualifizierung der Kund:innen mit Behinderungen lautet ein Grundsatz des Konzeptes der Unterstützten Beschäftigung „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Die betriebsinterne und tätigkeitsorientierte Qualifizierung der Adressat:innen stellt somit einen zentralen Aspekt im Konzept dar. Die Unterstützung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes wird dabei auch als ein zentrales Erfolgskriterium betrachtet. Auch die Kolleg:innen und Vorgesetzten der Kund:innen gilt es dabei in den Qualifizierungsprozess mit einzubeziehen. Dabei werden auch die konkreten Bedarfe von Betrieben im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung analysiert und gezielt berücksichtigt. Einige Dienste orientieren sich im Rahmen ihrer Umsetzung des Konzeptes zudem am Prinzip der dualen Berufsausbildung. Die berufliche Qualifizierung erfolgt dementsprechend in Anwendung des Grundsatzes „Erst platzieren, dann qualifizieren“ überwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ergänzt wird dieses Vorgehen durch die Inhalte eines berufsorientierenden Unterrichts. Die Inhalte dieses Unterrichts umfassen dabei zum Beispiel berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Kompetenztrainings zur Persönlichkeitsentwicklung.

Unterstütze Beschäftigung als Maßnahme im SGB IX

Durch den Einzug ins Sozialgesetzbuch wurde das Konzept der Unterstützten Beschäftigung als Maßname gestaltet. Die Maßnahme „Unterstütze Beschäftigung“ ist in § 55 SGB IX gesetztlich geregelt. Gemäß § 55 Abs. 1 SGB IX ist es das Ziel der Maßnahme, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen sowie diese zu erhalten. Unterstützte Beschäftigung als Maßnahme umfasst somit eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung.

Gemäß § 55 Abs. 2 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderungen Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung dabei insbesondere, um sie für geeignete betriebliche Tätigkeiten zu erproben, auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten und bei der Einarbeitung und Qualifizierung auf einem betrieblichen Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Leistungen umfassen hierbei auch die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Menschen mit Behinderungen.

Unterschiede zwischen Konzept und Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung

Im Unterschied zum Konzept der Unterstützten Beschäftigung wird die im Sozialgesetztbuch geführte Maßnahme vom zuständigen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 SGB IX) in der Regel bis zu zwei Jahre erbracht, soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind. Sie kann bis zur Dauer von weiteren zwölf Monaten verlängert werden, wenn auf Grund der Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte nachhaltige Qualifizierungserfolg im Einzelfall nicht anders erreicht werden kann und hinreichend gewährleistet ist, dass eine weitere Qualifizierung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt.

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung hingegen sieht eine solche temporale Befristung ausdrücklich nicht vor. Stattdessen sieht das Konzept eine sich über die notwendige Zeit reduzierende Unterstützung solange vor, bis die Person und der/die Arbeitgeber:in diese nicht mehr benötigen.

Gemäß der Erfahrung zweier Vertreter:innen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) ist es zudem problematisch, dass die Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung der Ausschreibung durch die Regionalen Einkaufszentren der Agentur für Arbeit unterliegt. Dies kann zu Anbieter:innenwechseln führen, welche widerum auch den Verlust langjähriger Erfahrungen, Arbeitgeber:innenkontakte, Kompetenzen und Netzwerke bedeuten.

​​Literaturverzeichnis

​​APSE. (2023). History– Association of People Supporting Employment First.
ASEE. (2024). EUSE / ASEE History. https://a4se.eu/about-euse/euse-history/​
Bungart, J. (2010). Konzept und Gesetz „Unterstützte Beschäftigung“. Zeitschrift für Inklusion(1).
Doose, S. (2012). Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht; Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. Zugl.: Bremen, Univ., Diss., 2006 (3. aktualis. u. vollst. überarb. Aufl.). Lebenshilfe-Verl.
Doose, S. (2024). Inklusionsorientierte Dienstleistungen im Bereich beruflicher Orientierung, Vorbereitung, Ausbildung und Arbeit. In M. Düber, A. Rohrmann & J. Schädler (Hrsg.), Inklusionsorientierte Dienste zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Ein Lehr- und Arbeitsbuch (1. Auflage, S. 371–399). Lebenshilfe-Verlag.
Langner, A. (2013). Erwerbsarbeit – Inklusion und Werkstatt für Menschen mit Behinderung? Zeitschrift für Inklusion(3).