Teilhabe an Arbeit
Auf einen Blick
Grundverständnis von Arbeit
- Arbeit ist zielgerichtete, körperliche oder geistige Tätigkeit mit gesellschaftlicher Bedeutung
- Dient Existenzsicherung, Selbstverwirklichung, sozialer Teilhabe und Kompetenzentwicklung
- Unterscheidung in Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit (z. B. Pflege, Ehrenamt)
- Arbeitstätigkeit ist eingebettet in soziale, wirtschaftliche und persönliche Kontexte
Erwerbsarbeit und gesellschaftliche Bedeutung
- Erwerbsarbeit strukturiert Alltag, sichert Einkommen & ermöglicht soziale Integration
- Bedeutend für Identität, Status & Anerkennung
- Bietet Chancen, birgt aber auch Risiken wie Überforderung oder Unsicherheit
- Feste Strukturen (Vertrag, Rechte, Pflichten) bieten Stabilität
Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung
- Arbeit bedeutet Selbstbestimmung, Würde & Beitrag zur Gesellschaft
- Erfüllt funktionale, soziale & persönliche Bedürfnisse
- Wunsch nach Sinn, Zugehörigkeit und Wertschätzung ist zentral
- Arbeit wird als gesellschaftliches Grundrecht und moralische Verpflichtung verstanden
Inklusion vs. Teilhabe
- Inklusion: strukturelle Veränderung & gleichberechtigte Einbindung aller
- Teilhabe: rechtlich definierte Mitwirkung & Selbstbestimmung in gesellschaftlichen Prozessen
- Beide Begriffe ergänzen sich, unterscheiden sich aber im Fokus
Gesetzliche Grundlagen der Teilhabe am Arbeitsleben
- UN-BRK fordert volle Teilhabe in Bildung, Arbeit und Gesellschaft
- SGB IX regelt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49)
- Umfasst Qualifizierung, Praktika, Werkstätten, Budgets & Arbeitgeberleistungen
- Leistungsträger: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Eingliederungshilfe
- Zahlen zeigen: Werkstätten dominieren weiterhin – Budgets für Arbeit noch unterrepräsentiert
Aktuelle Diskussionen zur Weiterentwicklung
- Stärkere Orientierung von Bildungsbereichen an regulärer Beschäftigung
- Kritik an Werkstätten: geringe Löhne, Sonderstatus, fehlende Inklusion
- Reformansätze: bessere Entlohnung, inklusivere Alternativen stärken
- Fokus auf strukturellen Wandel, gerechte Teilhabe & individuelle Wahlmöglichkeiten
Vertiefung
Was ist Arbeit?
Arbeit ist „jede körperliche und geistige Tätigkeit des Menschen, die zielgerichtet und zweckbezogen ist [und] die auf Grund selbst- oder fremddefinierter Aufgaben stattfindet“ (Rudow, 2014, S. 10). Sie erfolgt durch Aneignung und Veränderung der Umwelt und dient sowohl der Entwicklung individueller oder kollektiver Kompetenzen als auch der Befriedigung von Bedürfnissen. Darüber hinaus ist Arbeit immer eingebettet in soziale, ökonomische und gesellschaftliche Bewertungszusammenhänge.
Arbeit kann zur Existenzsicherung beitragen, etwa durch die Produktion von Gütern oder das Erbringen von Dienstleistungen, sie kann aber ebenso der Selbstverwirklichung dienen – durch kreative, soziale oder intellektuelle Tätigkeiten.
Arbeit gilt als Produktionsfaktor, da sie auf die Herstellung von Produkten oder die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen abzielt. Sie ist damit ein wesentlicher Bestandteil wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse – sowohl in materieller als auch immaterieller Hinsicht. Der zentrale Bestandteil ist die Arbeitstätigkeit, also die konkrete Ausführung von Aufgaben im Rahmen eines bestimmten Handlungszusammenhangs. Diese beginnt in der Regel mit einem Arbeitsauftrag, bei dem ein materieller oder ideeller Gegenstand gezielt verändert, gestaltet oder bearbeitet wird.
Wie Arbeitstätigkeit ausgeführt wird, hängt von einer Vielzahl individueller und kontextueller Faktoren ab: körperliche und geistige Voraussetzungen, fachliche Qualifikationen, vorhandenes Wissen, persönliche Interessen und Motive ebenso wie äußere Rahmenbedingungen – etwa technische Hilfsmittel, Arbeitsorganisation oder soziale Unterstützung.
Arbeit erscheint in unterschiedlichen Formen. Neben klassischer Erwerbsarbeit gibt es auch Formen unbezahlter Arbeit wie Eigenarbeit (z. B. Hausarbeit oder Angehörigenpflege), Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch wenn sie unentgeltlich sind, leisten sie einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und verdeutlichen: Arbeit geht weit über den bezahlten Arbeitsmarkt hinaus.
Erwerbsarbeit
In der öffentlichen Wahrnehmung wird der Begriff Arbeit häufig mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt. In Industriegesellschaften kommt der Erwerbsarbeit eine zentrale Bedeutung zu – sie sichert nicht nur das Einkommen, sondern beeinflusst maßgeblich die Lebensführung. Sie strukturiert den Tagesablauf, gewährt Zugang zu Ressourcen und ermöglicht soziale Integration sowie persönliche Weiterentwicklung.
Auch soziale Aspekte wie Anerkennung der eigenen Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ergeben sich aus Erwerbsarbeit. Sie beeinflusst den sozialen Status – beruflich wie privat.
Ein wesentliches Merkmal von Erwerbsarbeit ist, dass sie gegen Bezahlung auf Basis eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Feste Strukturen wie Arbeitsverträge, geregelte Arbeitszeiten und gesetzlich verankerte Arbeitnehmer:innenrechte sorgen für Stabilität im Alltag. Darüber hinaus ist Erwerbsarbeit für viele Menschen identitätsstiftend, da sie Möglichkeiten bietet, sich mit beruflichen Tätigkeiten zu identifizieren und gesellschaftliche Anerkennung zu erfahren (Doose, 2012).
Heinz (1955, S. 11–12) beschreibt Erwerbsarbeit als ambivalent:
„Die Arbeitstätigkeit selbst ist mit unterschiedlichen Chancen für Handlungsspielräume, Einkommen, Aufstieg und beruflicher Kontinuität, aber auch mit den Risiken Restriktivität, Belastungen, Dequalifizierungen und beruflicher Diskontinuität verbunden.“
Damit ist gemeint, dass Arbeit sowohl Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet als auch mit Belastungen einhergehen kann – etwa durch Stress, Überforderung oder Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Erwerbsarbeit beeinflusst somit nicht nur den beruflichen Werdegang, sondern auch Lebensstil, Freizeitgestaltung und das gesellschaftliche Leben insgesamt.
Teilhabe an Arbeit
Bedeutung von Arbeit
Arbeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern trägt wesentlich zur sozialen Positionierung und zum Selbstverständnis einer Person bei. Auch für Menschen mit Behinderungen ist Erwerbsarbeit ein zentrales Lebensziel.
Für viele von ihnen besitzt Arbeit einen hohen instrumentellen Wert – sie ermöglicht Einkommen und damit mehr Selbstbestimmung im Alltag. Darüber hinaus empfinden viele die Unabhängigkeit von staatlicher Unterstützung als Ausdruck von Autonomie, Würde und gesellschaftlicher Verantwortung. Dies reflektiert zugleich eine verbreitete gesellschaftliche Norm: Arbeit gehört für alle Menschen – unabhängig von ihren Voraussetzungen – zum Leben dazu. In diesem Sinne wird Arbeit auch als moralische Pflicht und Beitrag zur Integration verstanden.
Arbeit erfüllt aber nicht nur funktionale oder moralische Zwecke, sondern stiftet auch Sinn. Menschen mit Behinderungen möchten durch ihre Tätigkeit etwas beitragen und soziale Anerkennung erfahren. Besonders bedeutsam ist für viele das Gefühl, gebraucht zu werden – von Kolleg:innen wie vom Unternehmen. Damit wird deutlich: Arbeit befriedigt wirtschaftliche, soziale und persönliche Bedürfnisse und ist ein zentraler Bestandteil individueller Lebensgestaltung.
Inklusion vs. Teilhabe
Obwohl die Begriffe Inklusion und Teilhabe häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich in Nuancen und ihrem Anwendungszusammenhang:
- Inklusion bezeichnet die umfassende Einbindung aller Menschen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen – in sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Ziel ist es, Barrieren zu erkennen und abzubauen, ohne Anpassungsdruck auf die betroffenen Personen auszuüben. Inklusion fokussiert strukturelle Veränderungen.
- Teilhabe wird stärker im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im SGB IX. Sie umfasst die aktive Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse, z. B. im Bereich Arbeit. Teilhabe bedeutet nicht nur Zugehörigkeit, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung, Selbstbestimmung und Entfaltung.
Gesetzliche Grundlagen der Teilhabe am Arbeitsleben
Ein Meilenstein in der gesetzlichen Verankerung der Teilhabe ist die UN-Behindertenrechtskonvention. In Artikel 3 fordert sie die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ als zentrales Menschenrecht. Der Einbezug in Bildung, Arbeit und gesellschaftliches Leben ist grundlegende Voraussetzung für ein inklusives Gemeinwesen.
Ein zentrales Instrument auf nationaler Ebene ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), insbesondere Kapitel 10, das die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben regelt. Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2016 wurde es zum Leistungsgesetz mit eigenen Anspruchsgrundlagen weiterentwickelt.
Laut § 49 Abs. 1 SGB IX werden Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX):
- Arbeitsplatzsicherung und -erlangung
- Berufsvorbereitung, Grundausbildung, Weiterbildung
- Individuelle betriebliche Qualifizierung
- Praktika und unterstützte Beschäftigung
- Medizinische und psychosoziale Hilfen
- Förderung von Selbstständigkeit
- Leistungen für Arbeitgeber (z. B. Zuschüsse, Beratung)
- Werkstattangebote und alternative Anbieter
- Budgets für Arbeit und Ausbildung
Leistungsträger sind u. a. Renten- oder Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit und die Träger der Eingliederungshilfe. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Leistungsvoraussetzungen (§ 6 SGB IX).
Ein Blick auf die Zahlen (BAGüS-Kennzahlenvergleich 2025, S. 38 ff.):
- Ende 2023 erhielten 269.815 Personen Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM – ein Rückgang um 3.007 Personen.
- 831 Personen nahmen Angebote anderer Leistungsanbieter wahr.
- 3.457 Personen erhielten ein Budget für Arbeit.
- 88 Personen nutzten das Budget für Ausbildung.
Diese Zahlen zeigen, dass Alternativen zur Werkstatt wie das Budget für Arbeit aktuell noch eine vergleichsweise geringe Rolle spielen.
Aktuelle Diskussionen zur Teilhabe an Arbeit
Die Einführung neuer Leistungstypen im SGB IX ist Ergebnis intensiver Fachdiskussionen zur Weiterentwicklung der Teilhabe, insbesondere für Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe. Zentrale Themen sind:
- Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt: Werkstufen und Berufsbildungsbereiche sollen stärker auf reguläre Beschäftigung vorbereiten, um automatische Übergänge in Werkstätten zu vermeiden.
- Reform der WfbM: Werkstätten stehen wegen mangelnder Inklusion, niedriger Entlohnung und rechtlicher Sonderstellung in der Kritik. Zugleich werden Schutzfaktor und Entwicklungsmöglichkeiten betont.
- Verbesserung der Entlohnung: Die oft sehr geringe Vergütung in WfbM erschwert gesellschaftliche Teilhabe. Verschiedene Modelle zur besseren Bezahlung werden derzeit diskutiert.
- Attraktivität alternativer Leistungen: Instrumente wie das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung sollen weiterentwickelt und besser zugänglich gemacht werden.
Insgesamt wird die Debatte von Forderungen nach mehr Inklusion, gerechter Entlohnung, Abbau struktureller Barrieren und umfassender Reform bestehender Angebote getragen.
Literaturverzeichnis
Degener, T., Diehl, E. (Hrsg.) (2015). Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn.
Doose, S. (2012). Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht; Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; eine Verbleibs- und Verlaufsstudie (3. Aufl.). Lebenshilfe-Verlag.
Felder, F. (2017). Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In Misselhorn, C., Behrendt, H. (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S. 99–119). Stuttgart: J. B. Metzler.
Heinz, W. (1995). Arbeit, Beruf und Lebenslauf. Eine Einführung in die berufliche Sozialisation. Weinheim und München.
Hofbauer, J., Gerold, S., Klaus, D. & Wukovitsch, F. (2023). Erwerbsarbeit. In Görg, C., Madner, V., Muhar, A., Novy, A., Posch, A., Steininger, K. W. und Aigner, E. (Hrsg.), APCC Special Report: Strukturen für ein klimafreundliches Leben. Springer Spektrum, Berlin/Heidelberg.
Misselhorn, C. (2017). Arbeit, Technik und gutes Leben. Perspektiven für Menschen mit und ohne Behinderung auf Industrie 4.0. In Misselhorn, C., Behrendt, H. (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S. 19–38). Stuttgart, J. B. Metzler.
Rudow, B. (2014). Die gesunde Arbeit: Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation und Personalführung (3. Aufl.). De Gruyter Oldenbourg, München.
Sander, A. (2004). Inklusive Pädagogik verwirklichen – zur Begründung des Themas. In Schnell, I. & Sander, A. (Hrsg.), Inklusive Pädagogik. Bad Heilbrunn.
Wansing, G. (2015). Was bedeutet Inklusion? Annäherungen an einen vielschichtigen Begriff. In Degener, T., Diehl, E. (Hrsg.) Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe (S. 53-54). Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn.
